Bevorschussung Sozialversicherungsleistungen
Wenn Sie bei einer Sozialversicherung für einen Leistungsbezug angemeldet sind, die Berechnungen für ihren Anspruch aber länger dauert, als ihre finanziellen Reserven ausreichen, kann der Sozialdienst Leistungen im Umfang der SKOS-Richtlinien bevorschussen. Das bedeutet, dass Sie über einen minimalen finanziellen Lebensbedarf verfügen bis die Versicherungsleistung ausbezahlt wird.
Die Bevorschussung ist rückerstattungspflichtig und wird in der Regel mit einer Abtretung der Versicherungsleistung für den bevorschussten Zeitraum verrechnet. Allfällige Überschüsse werden nach der Verrechnung der erhaltenen Hilfe mit den Versicherungsleistungen an Sie ausbezahlt.
Die Mitarbeitenden des Sozialdienstes sind Ihnen auch bei den Formalitäten zur Anmeldung von Sozialversicherungsansprüchen behilflich.
