Zuschuss nach Dekret (ZuD)
Personen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen mit Renten (AHV, IV, EL) und Wohnsitz im Kanton Bern, können gemäss Zuschuss nach Dekret zusätzlich finanziell unterstützt werden. Zuschüsse sind besondere Fürsorgeleistungen und rückerstattungspflichtig. Diese Rückerstattungspflicht bezieht sich auch auf die Erben.
Bedürftige können sich direkt beim SDAL melden oder werden durch die AHV-Zweigstellen zugewiesen. Anhand der einzureichenden Unterlagen wird die Berechnung (Budget) vorgenommen und für ein Kalenderjahr verfügt. Die Unterstützung wird monatlich im Voraus ausgerichtet und vor Ablauf der Verfügung werden Unterlagen für Neuberechnung oder Revision bei KL und AHV-Zweigstelle angefordert.
Besondere Auslagen werden geprüft und nach den Vorgaben des SDAL für „situationsbedingte Leistungen“ (SiL) ausgerichtet.
Die Unterstützung erlischt mit dem Tod oder bei Wegzug.
