Gefährdungsmeldungen
Besteht ein Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Verwahrlosung bei Kindern oder Erwachsenen, ist jedermann berechtigt, eine Gefährdungsmeldung bei der Vormundschafts-behörde der Wohnsitzgemeinde zu deponieren. Die Gefährdungsmeldung ist mündlich oder schriftlich einzureichen. Anonyme Meldungen werden in der Regel nicht weiter verfolgt.
Eine Gefährdungsmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Eigener Name, Adresse und Beziehung zur betroffenen Person
- Personalien und Adresse der betroffenen Person
- Möglichst sachliche Beschreibung der Ereignisse und Beobachtungen mit Angaben von Zeit und Ort
- Angaben über bisherige Bemühungen die Situation der betroffenen Person zu verbessern