Gefährdungsmeldungen

Besteht ein Verdacht auf Misshandlung, Missbrauch oder Verwahrlosung bei Kindern oder Erwachsenen, ist jedermann berechtigt, eine Gefährdungsmeldung bei der Vormundschafts-behörde der Wohnsitzgemeinde zu deponieren. Die Gefährdungsmeldung ist mündlich oder schriftlich einzureichen. Anonyme Meldungen werden in der Regel nicht weiter verfolgt.

Eine Gefährdungsmeldung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Eigener Name, Adresse und Beziehung zur betroffenen Person
  • Personalien und Adresse der betroffenen Person
  • Möglichst sachliche Beschreibung der Ereignisse und Beobachtungen mit Angaben von Zeit und Ort
  • Angaben über bisherige Bemühungen die Situation der betroffenen Person zu verbessern
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