Alimentenbevorschussung und -Inkasso
- Bevorschussung der Kinderalimente bis maximal zum Betrag der Halbwaisenrente bei unregelmässigen, unvollständigen, verspäteten oder ganz ausbleibenden Zahlungen der/des Unterhaltspflichtigen.
- Inkassohilfe für Kinderzulagen, soweit sie nicht vom obhutsberechtigten Elternteil selber bezogen werden können.
- Inkassohilfe für nachehelichen Unterhalt wenn bei unregelmässigen, unvollständigen, verspäteten oder ganz ausbleibenden Zahlungen der/des Unterhaltspflichtige/n Ex-Ehegatten
Die Bevorschussung von Kinderalimenten muss vorgängig durch die Sozialkommission/Vormundschaftsbehörde Ihrer Wohnsitzgemeinde genehmigt werden. Wir sind Ihnen gerne bei der Erstellung eines Entsprechenden Gesuchs behilflich. Melden Sie sich telefonisch bei uns, um einen Termin zu vereinbaren.
Wünschen Sie Inkassohilfe für nacheheliche Unterhaltsbeiträge, melden Sie sich telefonisch bei uns, um einen Termin zu vereinbaren.
