Vaterschaftsabklärungen

  • Beratung bei Vaterschaftsabklärungen und der Anerkennung der Vaterschaft.
  • Unterstützung bei der Unterhalts- und Sorgerechtsregelung, Erstellung des Unterhaltsvertrages oder einer Vereinbarung gemeinsame elterliche Sorge.
  • Unterstützung bei der einvernehmlichen Abänderung von Unterhaltsverträgen und/oder Neuregelung der elterlichen Sorge.
  • Führung von Prozess-Beistandschaften zur Vertretung des Kindes zur Feststellung der Vaterschaft und der Regelung des Unterhaltsanspruchs.
  • Überprüfung der Notwendigkeit von allfälligen Kindesschutzmassnahmen.

Ablauf nach der Geburt des Kindes

In der Schweiz erhält die Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz der Mutter im Fall von nicht verheirateten Eltern automatisch eine Geburtsanzeige vom zuständigen Zivilstandsamt und leitet diese an den Sozialdienst weiter.

Unsere Aufgabe ist es, für die Anerkennung des Kindes durch den Vater zu sorgen (wenn nicht bereits erfolgt) und den Unterhaltsanspruch des Kindes mit einem Unterhaltsvertrag oder einer Vereinbarung über die gemeinsame elterliche Sorge (inkl. Unterhaltsregelung) abzusichern.

Bei einem Gespräch auf dem Sozialdienst mit beiden Elternteilen werden Ihre Fragen beantwortet und wird entsprechend den Einkommen des Kindsvaters und/oder -mutter ein Unterhaltsvertrag erstellt und ein Antrag über die Regelung der elterlichen Sorge an die Vormundschaftsbehörde ausgearbeitet. Fehlt die Anerkennung des Kindes durch den Vater oder kann keine Unterhaltsregelung erreicht werden, erhält das neugeborene Kind einen Prozessbeistand und es wird in Zusammenarbeit mit der Mutter eine Vaterschafts- resp. Unterhaltsklage eingereicht.

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